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Ausführlicher Lebenslauf
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| Ausführlicher Lebenslauf |
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Herta Däubler-Gmelin
Rechtsanwältin (Europarecht, Medien- und Telekommunikationsrecht)
und Politikerin; MdB; SPD; Dr. jur.; Prof. h.c. (Freie Universität
Berlin)
Bundesministerin der Justiz a.D., Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
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Privatbilder finden
Sie in meiner Bildergalerie |
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Mein offizielles Pressefoto.
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Herta Däubler-Gmelin, ev., wurde am 12. August 1943 in Bratislava/Slov.
geboren. Ihr Vater Hans Gmelin (+ Juli 1991), ein parteiloser Jurist und
Kommunalpolitiker, war 1954-1974 Oberbürgermeister in Tübingen.
Hans Gmelin und seine Ehefrau Helge, geb. Jordan hatten 4 Kinder.
Nach dem Abitur (1962) an einem neusprachlichen Gymnasium in Tübingen
studierte Frau Däubler-Gmelin in Tübingen und Berlin Geschichte,
Volkswirtschaft, Rechtswissenschaft und Politikwissenschaften.
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Ein Foto von mir im Alter von acht Jahren
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| 1969 machte sie das erste, 1974 das zweite jur.
Staatsexamen. 1969-1972 war sie als Gerichtsreferendarin, seit 1974 ist
sie als Rechtsanwältin zunächst in Stuttgart und dann in Berlin
zugelassen. |
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Frau Däubler-Gmelin ist seit 1969 mit dem Arbeits- und Wirtschaftsrechtler
Prof. Dr. Wolfgang Däubler verheiratet. Ihre Kinder sind 1972 (Monika)
und 1974 (Peter) geboren. 1965 in Berlin als ASTA-Mitglied an der FU unter
dem Einfluss von Willy Brandts "neuer Ostpolitik" Mitglied der
SPD geworden, führte sie u.a. 1970-72 den Vorsitz des SPD-Keisverbandes
Tübingen, engagierte sich mit Erhard Eppler im Landesvorstand der
SPD Baden-Württemberg und stand bis 1976 an der Spitze der Arbeitsgemeinschaft
Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Baden-Württemberg.
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ASF (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen)
Deutscher Bundestag
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Mit 29 Jahren wurde die SPD-Politikerin 1972 in den Deutschen Bundestag
gewählt, dem sie seither angehört. In ihrer Fraktion zählte
man sie zum linken Flügel. 1976-1980 war sie stv. Vorsitzende, 1980-1983
Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages als Nachfolgerin
des Unionsabgeordneten Carl-Otto Lenz.
In dieser Zeit befasste sich Frau Däubler-Gmelin schwerpunktmäßig
mit Fragen des Familienrechts, des Strafrechts ("Anti-Terror"-Gesetze)
der Reform des Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts, des § 218
StGB, des Verbraucherschutzes (Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Produkthaftung), des Arbeitsrechts (Frauenarbeitsschutz, Arbeitnehmerhaftungsrecht)
und später dann mit Europarecht.
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Nach dem Rücktritt des Berliner Regierenden Bürgermeisters
Manfred Stobbe im Januar 1981 wollte Hans-Jochen Vogel Frau Däubler-Gmelin
in den neuen Senat aufnehmen, doch lehnte sie diese Anfrage ebenso wie
weitere aus anderen Bundesländern wegen ihrer familiären Beanspruchung
und ihrer kleinen Kinder ab.
1983 gehörte sie dem Wahlkampfteam des Spitzenkandidaten
Vogel an. Nach der Bundestagswahl (3/83) wählte man sie zu einer
der stv. Fraktionsvorsitzenden.
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Entsprechend dem neuen Führungskonzept, demzufolge
jede/r Stellvertreter/in gleichzeitig die Leitung eines sachpolitischen
Arbeitskreises zu übernehmen hatte, wurde Frau Däubler-Gmelin
mit dem Aufbau und anschließend der Leitung des Querschnitt-Arbeitskreises
"Gleichstellung der Frau" und der Koordinierung der Arbeit von
SPD -Bundestagsfraktion und SPD-regierten Ländern im Bundesrat wie
auch der SPD-Landtagsfraktionen beauftragt. Sehr großes Engagement,
ausgeprägte Zielstrebigkeit und "unheimlich viel Wissen"
attestierte man ihr in der Folge fraktionsübergreifend.
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SPD-Bundestagsfraktion
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Nach der Bundestagswahl vom 25.1.1987 wurde Frau Däubler-Gmelin
bei den Neuwahlen zum Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion (Februar 1987)
stv. Fraktionsvorsitzende und zugleich Leiterin des Arbeitskreises Recht;
die Bund-Länder-Koordinierung behielt sie bei.
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Seit 1978 ist sie Mitglied des SPD-Bundesvorstands, seit 1982 Mitglied
des Präsidiums der SPD; zusammen mit anderen führenden SPD-Politikerinnen
(u.a. der ASF-Bundesvorsitzenden Wettig-Danielmeyer) verfocht sie jahrelang
die Einführung der Quotenregelung zur angemessenen Vertretung von
Frauen in Führungsfunktionen der SPD.
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Nachdem der SPD-Parteitag in Münster die sog. bewegliche Frauenquote
als Teil der SPD-Satzung beschlossen hatte, wurde die Zahl der stv. Vorsitzenden
auf drei erhöht und Frau Däubler-Gmelin als erste Frau seit
Gründung der SPD (1863) in diesen engsten Führungszirkel gewählt.
Mit 352 der 431 abgegebenen Stimmen erzielte sie bei den Vorstandswahlen
am 1.9.1988 ein hervorragendes Ergebnis. Auf den folgenden Parteitagen
wurde sie in dieser Funktion bis zum Parteitag im November 1997, auf dem
als ihre Nachfolgerin Renate Schmidt gewählt wurde, immer wieder
bestätigt. 1997 wurde sie mit hoher Stimmenzahl in den Parteivorstand
gewählt, aus dem sie dann zum Mitglied des Präsidiums berufen
wurde. Als Nachfolgerin von Hans Koschnik bestimmte der Parteivorstand
der SPD sie Anfang Oktober 1988 zur neuen Kirchenbeauftragten der SPD,
in der sie bis heute für die Kontakte zu Kirchen, Freikirchen und
Religionsgemeinschaften zuständig ist.
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In den folgenden Jahren hat sich Frau Däubler-Gmelin schwerpunktmäßig
mit Fragen aus den Bereichen Umweltschutz und Risikogesellschaft, Technik
und Recht, Gentechnik und künstliche Befruchtung beim Menschen, sowie
mit der Integration von Einwanderern, mit Asyl- und Ausländerpolitik,
wie auch schwerpunktmäßig mit Fragen des Europarechts und mit
völkerrechtlichen Fragen der Ablösung des Besatzungsrechts auseinandergesetzt
(Grundlagenvertrag, NATO-Truppenstatut).
Nach der politischen Wende in der DDR 1989 und während der Vorbereitung
der staatlichen Wiedervereinigung war Frau Däubler-Gmelin die stv.
Vorsitzende des Ausschusses für Deutsche Einheit des Deutschen Bundestages
und meldete sich in Reden und Interviews kritisch besonders zur Frage
der Eigentumsproblematik ("Rückgabe statt Entschädigung")
zu Wort. Von ihr stammt der Vorschlag zur "Fortentwicklung des Grundgesetzes
zur gesamtdeutschen Verfassung" durch einen "Verfassungsrat",
der mit hervorragenden Vertreterinnen und Vertretern aus allen Teilen
des vereinigten Deutschlands zusammengesetzt, zusätzliche Schwerpunkte
einer gesamtdeutschen Verfassung erarbeiten sollte, um sie dann einer
Volksabstimmung zu unterbreiten. Dieser Vorschlag wurde von CDU/CSU und
FDP abgelehnt und führte dann im Kompromissweg zu der gemeinsamen
Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die allerdings nur
wenige Neuerungen verabschiedete.
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Frau Däubler-Gmelin setzte sich im 1990 neu aufgeflammten Abtreibungsstreit
für eine gesamtdeutsche Fristenregelung ein und befürwortete
eine "ehrliche Zusatzabgabe aller Bürgerinnen und Bürger"
zur Finanzierung der Deutschen Einheit: Dafür sollte den Steuerzahlern
ein begrenztes Auswahlrecht für die Verwendung "ihrer"
Zusatzabgabe eingeräumt werden. Frau Däubler-Gmelin schlug ebenfalls
die Beibehaltung von bestimmten vernünftigen Regelungen der DDR,
z.B. im Bereich der Gerichtsverfassung und des Familienrechts vor, "weil
derartige Spezialregegelungen in einigen Bereichen einfach moderner sind".
Im Sommer 1991 leitete sie eine SPD-Kommission zum Asylrecht, die vorschlug,
die bisherige Zersplitterung der Bund/Länder-Zuständigkeiten
zusammenzufassen, zu beschleunigen und vereinfachen, um damit effizienter
zu Anerkennung oder Ablehnung der seit 1989 stark steigenden Zahl von
Asylanträgen zu kommen. Entsprechende Vorschläge wurden am 10.10.1991
im Kanzleramt fraktionsübergreifend beschlossen, allerdings am Tag
später durch den damaligen Bundesinnenminister Schäuble wieder
torpediert. Auch aus Reihen der SPD - Landespolitiker schlossen sich einige
dessen weitergehender Forderung nach erheblicher Änderung des Grundrechtsartikels
16 GG an. Am 11.11.1991 unterlag Frau Däubler-Gmelin dann Hans-Ulrich
Klose mit 110 zu 125 Stimmen bei der Wahl zur Fraktionsvorsitzenden als
Nachfolger von Hans-Jochen Vogel im 2. Wahlgang. Zwar hatte sie im ersten
Wahlgang weit vor ihren Mitbewerbern Klose und Rudolf Dreßler in
Führung gelegen, doch verzichtete Rudolf Dreßler dann im zweiten
Wahlgang zugunsten von Klose. Am 10.12.1991 wurde Frau Däubler-Gmelin
mit 180 von 225 Stimmen zur Ersten stv. Fraktionsvorsitzenden gewählt.
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Nachdem im Frühjahr 1993 die SPD-Spitze Frau Däubler-Gmelin
für die Nachfolge des im Juli 1993 ausscheidenden Vizepräsidenten
des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Ernst-Gottfried Mahrenholz
nominiert hatte, kandidierte Frau Däubler-Gmelin nicht mehr als Stv.
Fraktionsvorsitzende. Der Nominierungsvorschlag als Bundesverfassungsrichterin
stieß bei der CDU/CSU auf entschiedene Ablehnung. Die "SPD-Frau
sei zu politisch", war der am häufigsten gebracht Einwand gegen
ihre Nominierung. Der Streit um die Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts
eskalierte zu einer neunmonatigen parteipolitischen Kraftprobe, die politische
Beobachter als "unqualifiziert und peinlich" bewerteten. Dazuhin
war die Handlungsfähigkeit der SPD durch den Rücktritt des Parteivorsitzenden
Engholm und die Schwäche des Fraktionsvorsitzenden Klose zusätzlich
beeinträchtigt. Am 17.12.1993 erklärte Frau Däubler-Gmelin,
die Aufrechterhaltung ihrer Nominierung sei weder dem Bundesverfassungsgericht
noch ihr länger zuzumuten, zumal absehbar sei, dass die Union ihre
"Blockade" und das "unwürdige Gezerre" wohl bis
zu den Bundestagswahlen 1994 hinziehen wolle. Sie schlug Jutta Limbach
vor. Vor ihrem Verzicht hatte Herta Däubler-Gmelin ihr öffentliches
Engagement in der tagespolitischen Auseinandersetzung bewusst zurückgestellt.
Dennoch wurde sie im November 1993 wieder zur stv. Parteivorsitzenden
gewählt. Auf dem Landesparteitag der baden-württembergischen
SPD wurde sie am 13.3.1994 mit 286 von 308 Stimmen erneut zur Spitzenkandidatin
für die Bundestagswahl am 16.10.1994 nominiert, und im August von
Rudolf Scharping als Justizministerin in sein Schattenkabinett geholt.Nach
der Bundestagswahl, in der sie mit ca 12 Prozent Vorsprung der persönlichen
Stimmen vor denen der SPD bundesweiten Rekord erzielte und das beste Ergebnis
in ihrem Wahlkreis seit Beginn der Bundesrepublik einfuhr, wobei sie das
Direktmandat in diesem "schwarzen" Wahlkreis nur um 247 Stimmen
verfehlte, wurde Herta Däubler-Gmelin in die Funktion der Justitiarin
der SPD-Fraktion, den Vorsitz der Arbeitsgruppe Recht und, von der 25-köpfigen
baden-württembergischen SPD-Landesgruppe im Bundestag zur Vorsitzenden,
gewählt. Seit 1997 hat sie das Amt der stv. Parteivorsitzenden nicht
mehr inne.
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Im Bundestagswahlkampf 1998 war sie Mitglied des Wahlkampfteams von Gerhard
Schröder mit der Zuständigkeit für den Bereich Recht und
Verfassung. Nach der gewonnenen Wahl am 27. September wurde sie schließlich
am 27. Oktober 1998 Bundesministerin der Justiz.
Von 2002 bis 2005 war sie Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, seit 2005 ist sie Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
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Seit dem Sommersemester 1992 hält Frau Däubler-Gmelin
regelmäßig Lehrveranstaltungen zu Themen aus dem Bereich "Recht
und Politik" am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.
Durch einstimmigen Beschluss des Akademischen Senats der FU Berlin vom
25.11.1995 wurde sie zur Honorarprofessorin ernannt (Antrittsvorlesung
zu Fragen von "Macht und Ohnmacht in der Politik" am 13.2.1996).
Frau Däubler-Gmelin hat in den letzten Jahren zahlreiche Vorträge
an Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und politischen
Stiftungen im In- und Ausland gehalten; sie ist Autorin und Herausgeberin
zahlreicher Veröffentlichungen: u.a. "Kommentar zur Vergütungsverordnung
des BAT", Stuttgart 1970; "Bildungsurlaub für Arbeitnehmer
- Ein Weg zur Verwirklichung des Grundrechts auf Bildung?", Bremen 1974;
"Frauenarbeitslosigkeit der Reserve zurück an den Herd",
Hamburg 1977; zus. mit Siegfried Bleicher und Herbert Kubicek: "Chip,
Chip, hurra?" Die Bedrohung durch die "Dritte technische Revolution",
Hamburg 1984; zus. mit Heide M. Pfarr und Marianne Weg: "Mehr als
nur gleicher Lohn. Handbuch zur beruflichen Förderung von Frauen",
Hamburg 1985; zus. mit Marianne Müller: "Wir sind auch noch
da! Ältere Frauen zwischen Resignation und Selbstbewusstsein",
Bonn 1985; zus. mit Wolfgang Adlerstein, Herta Däubler-Gmelin: "Menschengerecht,
Arbeitswelt, Genforschung, Neue Technik, Lebensformen, Staatsgewalt",
Heidelberg 1986; "Forschungsobjekt Mensch: Zwischen Hilfe und Manipulation",
Band 7 der Reihe Gentechnologie: Chancen und Risiken. Heidelberg 1986;
zus. mit Renate Faerber Husemann: "§218. Der tägliche Kampf
um die Reform", Bonn 1987; zus. mit Klaus Kinkel u.a.: "Gegenrede:
Aufklärung, Kritik, Öffentlichkeit", Festschrift für
Ernst Gottfried Mahrenholz, Baden-Baden, 1994; zus. mit Helmut Schmidt
und Jürgen Schmude: "Gestalten und Dienen. Fortschritt mit Vernunft",
Festschrift für Hans-Jochen Vogel zum 70. Geburtstag, Baden-Baden,
1996, "Sexueller Missbrauch - die Einsamkeit der Opfer / Die Hilflosigkeit
der Justiz (Knaur, 1997), sowie zahlreiche Aufsätze in Büchern,
Fachzeitschriften und Zeitungen.
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